In einer Archivsoftware werden sensible Daten und Dokumente verwaltet, die selbstverständlich vollkommen unverändert und originalgetreu sein müssen. Ein Dokumenten-Management-System darf nicht einmal im Ansatz Möglichkeiten zur Manipulation bieten, Daten dürfen nicht unbemerkt verändert oder gar gelöscht werden und alle vollzogenen Änderungen müssen nachvollziehbar sein. Alle Dokumente sind daher bei Dr.DOC immer von Anfang an revisionssicher im einzigartigen Binärtresor von Dr.DOC archiviert.
Letztlich dürfen diese sensiblen Informationen auch nicht von jedem Benutzer eingesehen werden, sondern ausschließlich von autorisierten Personen. Daher ist ein wasserdichtes und gleichzeitig flexibles Rechtesystem ein absolutes Muss. Dr.DOC setzt daher nicht auf die Benutzerverwaltung des Betriebssystems auf, sondern kontrolliert seine Benutzer selbst. Dadurch kann die Sicherheit wesentlich erhöht und Berechtigungen können besser differenziert werden, sodaß selbst ein Systemadministrator des Datenservers kann unter keinen Umständen Zugang zu den Informationen erlangen.
Der Binärtresor von Dr.DOC ist so sicher, dass Dr.DOC Daten revisionssicher auf normalen Festplatten ablegen kann und man keine teuren Speichermedien benötigt.
Den Binärtresor von Dr.DOC nutzen einige der größten europäischen Institutionen: staatliche Archive, der Deutsche Bundestag, Automobilhersteller, Pharma-Unternehmen bis hin zu Vertragsnehmern des Militärs, die Dokumente unter strengster Geheimhaltung aufbewahren. Unternehmen, die den höchsten Sicherheitsstandard benötigen, entscheiden sich für den Binärtresor von Dr.DOC.
Dr.DOC unterstützt die verschlüsselte Übertragung von Daten und Dokumenten auf der Grundlage von AES (Advanced Encryption Standard). Dr.DOC setzt das SSH-konforme AES-Verschlüsselungs-Verfahren mit einer Schlüssellänge von 256 Bit ein (und verschlüsselt damit stärker als gemäß SSH gefordert, das eine Schlüssellänge von 128-Bit vorgibt).
Dr.DOC bietet ein ausgefeiltes Sicherheits-Management an, das alle Erfordernisse von GMP-relevanten Aufgabenstellungen über TQM erfüllt und selbst FDA-konform ist. Dr.DOC erfüllt die rechtlichen Anforderungen gemäß HGB §239 und §257, ZPO, AO §146 und §147, GoBS und GDPdU. Dr.DOC kann zu allen handels- und steuerrechtlichen Zwecken eingesetzt werden.